EU Fluggastrechte

Die Europäische Union hat die Rechte der Fluggäste einheitlich geregelt und gestärkt. Seit 17. Februar 2005 sind die EU-einheitlichen Regelungen offiziell in Kraft getreten. Die Regelungen des EU-Fluggastrechts betreffen richten sich an Anbietern von Linienflügen, Charterflügen und Billigflügen. Bei nicht erbrachter, vorheriger vereinbarter Leistung sind diese Anbieter zu Entschädigungszahlungen verpflichtet. Im Folgenden möchten wir darüber informieren, wann Sie als Fluggast Recht auf Entschädigung haben.


Entschädigung bei Nichtbeförderung, Annullierung, Flugstornierung oder Umbuchung

Abhängig von der Flugstrecke und der Verspätung haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 EUR:

  • Bei Flugstrecken bis 1.500km und einer Verspätung von maximal 2 Stunden: 250 EUR
  • Bei Flugstrecken bis zu 3.500km und einer Verspätung von maximal 3 Stunden: 400 EUR
  • Bei Flugstrecken über 3.500km und mindestens 4 Stunden Verspätung: 600 EUR



Neben der Entschädigung, die das jeweilige Flugunternehmen an Sie zahlen muss, haben Sie das Recht sich entstandene Kosten ersetzen zu lassen. Trifft die Fluggesellschaft bei der Annullierung eines Fluges keine Schuld, d.h. wirken hier höhere Kräfte wie Naturkatastrophen, dann muss keine Entschädigung gezahlt werden. Sie haben ebenfalls kein Recht auf Entschädigung bei einer Flugstornierung, wenn Ihnen ein Ersatzflieger zum vertretbaren Zeitpunkt angeboten wird.


Rückerstattung des Ticketpreises

Wurde Ihr Flug überbucht und Sie konnten daher den vorgesehen Flieger nicht nehmen, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Ticket-Preises. Sollten Sie dieser Situation nach einer Zwischenlandung ausgesetzt sein, haben Sie die Wahl sich zum Abflugort zurückfliegen oder schnellstmöglich oder zum gewünschten Zeitraum, wenn noch freie Plätze vorhanden sind, zum gewünschten Zielort fliegen zu lassen.
Ein Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises haben Sie außerdem, wenn Ihr Flug annulliert wurde, wenn Sie nicht bis zu 124 Tagen vor Abflugtermin von der Fluggesellschaft über die Annulierung in Kenntnis gesetzt wurden. Auch in diesem Fall haben Sie die Möglichkeit sich zum Abflugort oder zum Zielort transportieren zu lassen.


Rechtsanspruch bei großen Verspätungen

Bei größeren Verspätungen haben Sie Anspruch darauf von Ihrer Fluggesellschaft sogenannte Unterstützungsleistung zu erhalten. Hierzu zählt die Verpflegung mit Essen und Getränken, die Möglichkeit zu telefonieren oder auch die Übernachtung in einem Hotel.
Sollte Ihre Verspätung 5 Stunden oder länger währen haben Sie auch die Wahl die Reise abzubrechen. In diesem Fall steht Ihnen auch hier die Rückerstattung Ihres Tickets zu und bei Bedarf ein kostenloser Rückflug zu Ihrem Abflugort.

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Entschädigung bei Streik

Sollten Ihnen aufgrund eines Streiks der Fluglotsen, Piloten oder auch des Bodenpersonals Unannehmlichkeiten entstehen, müssen hierfür ebenfalls die Fluggesellschaften aufkommen. Je nachdem, ob Ihr Flug durch Streik annulliert wurde und/oder Sie mit großen Verspätungen am Zielort ankommen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung und gegebenenfalls auf Verpflegung, sollten Sie sehr lange Wartezeiten haben.


Entschädigung bei Gepäckverlust

Ein Horror für jeden Flugreisenden ist der Verlust des Gepäcks. Leider kommt es immer mal wieder vor, dass Gepäckstücke verloren gehen oder verspätet am Zielflughafen ankommen. Sollte sich Ihr Gepäck nicht auf dem Gepäckband befinden, brechen Sie nicht sofort in Panik aus. Suchen Sie stattdessen den Gepäckschalter bzw. das „Lost and Found“ auf. Halten Sie Ihr Flugticket bereit, da sich an diesem eine Registrierungsnummer für jedes Ihrer Gepäckstücke befindet. Beschreiben Sie Ihren verlorenen Koffer und Ihre verloren gegangene Tasche so detailliert wie möglich.
Am Schalter erhalten Sie eine Referenznummer, mit der Sie Ihr Gepäck nach Auffinden wieder in Empfang nehmen dürfen. In den meisten Fällen taucht verloren geglaubtes Gepäck innerhalb desselben Tages wieder auf. Für den Fall, dass Ihre Tasche oder Ihr Koffer längere Zeit nicht aufgefunden werden kann, sollten Sie bei der Verlustmeldung mit angeben, welche notwendigen Sachen Ihnen nun fehlen. Je nach Fluglinie erhalten Sie Toilettenartikel und gegebenenfalls einen Anteil für Kleidung. Je teurer Ihr Flug war und desto häufiger Sie mit der Airline fliegen, desto eher können Sie auf großzügige Unterstützung hoffen.
Ist Ihr Koffere auch nach drei bis 5 Tagen nicht aufgetaucht, wird keine Detektei bemüht, sondern Sie erhalten einen Fragebogen zum Schadensfall, den Sie ausfüllen müssen. Danach wird Ihr Anspruch auf Schadenersatz beurteilt. Entschädigungen für verspätet angekommenes oder gar verloren gegangenes Gepäck erhalten Sie im Normalfall innerhalb von 30 Tagen nach Meldung des Schadenfalls. Die Entschädigung beläuft sich auf maximal 1.000 EUR.


Ansprechpartner bei Recht auf Entschädigung

Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Allgemeine rechtliche Informationen erhalten Sie auf der Seite der Europäischen Union. Hier können Sie über ein Beschwerdeformular Ihren konkreten Fall beschreiben und erhalten dann Hinweise an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Konkrete Beschwerden, in denen Sie Ihre Ansprüche geltend machen, richten Sie an das entsprechende Luftfahrtunternehmen oder der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde der einzelnen Länder der EU. Eine Übersicht der Ansprechpartner finden Sie unter:

http://ec.europa.eu

 

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